Leiterprüfung

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Sichern Sie Ihre Leitern und so Ihre Mitarbeiter

Sie sind dazu verpflichtet Leitern und Tritte regelmäßig zu prüfen. Dies legt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, fest.
Eine dazu befähigte Person muss Leitern und Tritte auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und das Ergebnis dokumentieren.

Wir bieten Ihnen die regelmäßige Überprüfung durch unseren sachkundigen Fachberater an.

Folgende Leistungen erhalten Sie bei uns:

  • Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte ordnungsgemäß (auf Wunsch vor Ort)
  • Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV
  • Wir legen die Prüfintervalle für die Leitern und Tritte fest
  • Wir erstellen Prüfdokumente und Prüfbericht für die beauftragte Person
  • Wir bringen das Prüfsiegel an

Regalprüfung

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Zuverlässige Prüfung nach DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635 seit 08/2009 ist in ­Abständen von max. 12 Monaten* durchzuführen für Paletten­regale, Fachbodenregale, Mehrgeschoss­anlagen, Kragarmregale, ­Einfahr- und Durchfahrregale, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale und Archivregale.

Laut DIN EN 15635 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einmal im Jahr einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Durchführen muss diese Regalprüfung eine „befähigte Person“, verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Unsere sachkundige Fachberater schulen Ihre Mitarbeiter für eine wöchentliche Sichtkontrolle und übernehmen die jährliche Regalprüfung für Sie.

Herstellerunabhängige Prüfungen und Serviceleistungen

Service aus einer Hand:

  • Fachboden-, Kragarm- und Palettenregale sowie Mehrgeschossanlagen nach DGUV ­Information 208-61 (bisher: DGUV Regel 108-007)
  • Leitern, Tritte, Klein- und Fahrgerüste sowie Podeste und Treppen nach DGUV ­Informationen 208-016
  • Ortsfeste Steig- und Schachtleiter nach DGUV Informationen 208-032
  • Hebe-, Last- und Anschlagsmittel nach DGUV Regel 100-500
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Grundsatz 312-906
  • Krananlagen nach DGUV Regel 52
  • Feuerschutztore und -türen sowie Rolltore und -gitter nach ASR A1.7
  • Angebotserstellung über Ersatzteile
  • Instandsetzung
  • Digitale Dokumentation und Prüfberichte
  • Jährliche Erinnerung für wiederkehrende Prüfung

Was von uns geprüft wird:

  • Allgemeiner Zustand der Anlagen und Komponenten
  • Ordnungsgemäßer Zusammenbau (Bestimmungsgemäßer Zustand)
  • Vollständigkeit der Bauteile
  • Mögliche Beschädigungen an Bauteilen und Schutzeinrichtungen

Zusätzlich wird bei Bedarf durch ein großes Sortiment an Ersatzteilen eine schnelle Mängelbeseitigung ermöglicht, die in der Regel direkt vor Ort durchgeführt werden kann.

Wir prüfen vor Ort

Mit unseren sachkundigen bzw. befähigten Personen, führen wir für Sie die benötigten Prüfungen bundesweit und herstellerunabhängig direkt vor Ort durch. Die jeweilige ­Prüfung kann problemlos während des laufenden Betriebes durchgeführt werden, so dass in der Regel keine Ausfallzeiten entstehen.

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